Private und betriebliche Vorsorge
Mit einer privaten, kapitalgedeckten Vorsorge lassen sich - insbesondere in jungen Jahren - hohe Pflegekosten im Alter einfach und bezahlbar vermeiden. Pflegezusatzversicherungen eignen sich jedoch nicht nur für Privatpersonen, sondern auch als betriebliche Lösungen.
Bezahlbare Vollabsicherung für den Pflegefall
Doch wie sehen private Pflegezusatzversicherungen aus? Was können sie leisten und was kosten sie? Eine Marktanalyse der Ratingagentur Assekurata zeigt, dass sich der Eigenanteil an den Pflegekosten zu weitaus niedrigeren Prämien absichern lässt als gemeinhin angenommen. Eine vollständige Absicherung der pflegebedingten Kosten im Heim wäre beispielsweise mit einer Zusatzversicherung möglich, welche die gesetzlichen Teilleistungen im Fall stationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5 ein zusätzliches Pflegegeld von monatlich 1.400 Euro vorsieht. Dabei gilt grundsätzlich: Je früher eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen und mit dem Aufbau von Alterungsrückstellungen begonnen wird, desto geringer fällt der zu zahlende Beitrag aus. Eine Absicherung im Pflegefall gibt es Assekurata zufolge für Personen im Alter von 35 Jahren schon ab 45 Euro im Monat. Auch Verbraucherschützer bewerten die Zusatzversicherungen als sinnvolles Instrument, um eigenständig für den möglichen Pflegefall vorzusorgen.
Betriebliche Lösungen als sinnvolle Ergänzung
Es muss aber nicht nur privat, es kann auch betrieblich vorgesorgt werden. Wie das geht, zeigt die vergangene Tarifrunde der Chemiebranche. Ende 2019 haben sich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) und der Arbeitgeberverband Chemie (BAVC) auf die tarifliche Pflegezusatzversicherung „CareFlex Chemie“ geeinigt. Diese arbeitgeberfinanzierte Pflegezusatzversicherung sichert insgesamt rund 460.000 Tarifbeschäftigte und optional 145.000 außertariflich Beschäftigte ab.
Für das teuerste Risiko, die stationäre Unterbringung im Pflegeheim, leistet diese Versicherung für alle Beschäftigten zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung im Bedarfsfall 1.000 Euro monatlich in den Pflegegraden 2 bis 5. Und auch bei ambulanter häuslicher Pflege in den Pflegegraden 2 bis 4 gibt es eine Unterstützung mit 300 Euro monatlich zur freien Verfügung. Der Arbeitgeber zahlt pro Kopf 33,65 Euro im Monat. Möglich sind diese niedrigen Beträge, weil sich die Risiken im großen Kollektiv der Beschäftigten versicherungsmathematisch gut kalkulieren lassen. Eine Gesundheitsprüfung ist dadurch ebenfalls nicht erforderlich. Beschäftigte haben zudem die Möglichkeit, Leistungen individuell aufzustocken sowie Angehörige mitzuversichern.
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